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Service-Wohnen

Bild zum Thema Service-Wohnen

Hilfe ist da, wenn man sie braucht

Die Kombination von selbständigem Wohnen und der Sicherung einer bedarfsgerechten Betreuung und Pflege im so genannten Betreuten Wohnen ist vielen bekannt und wird häufig als erstes von Senioren genannt, wenn es um ihre Wohnungswünsche im höheren Alter geht. Es wächst die Sorge, den Alltag vielleicht nicht mehr allein bewältigen zu können. Das gilt für Alleinlebende, aber auch für Ehepaare und Lebensgemeinschaften, vor allem dann, wenn ein Partner pflegebedürftig ist. Mit dem „Betreuten“ Wohnen wird häufig die Sicherheit und Hilfe im Bedarfsfall verbunden. Aber auch in diesem Bereich gibt es große Unterschiede, die den Umfang der Leistungen, die Flexibilität und natürlich auch die Kosten betreffen. Diese Vielfalt nimmt immer mehr zu und die Grenzen verschwimmen.

Zwei Grundformen unterscheiden
Es gibt gegenwärtig vor allem zwei Grundformen, die man auf den ersten Blick schwer unterscheiden kann. Die Bezeichnungen wie „Service-Wohnen“, „Seniorenwohnen“, „Wohnen am Heim“, „Betreutes Wohnen“, „Wohnenplus“ lassen den Unterschied kaum erkennen. Die Begriffe sind nicht eindeutig definiert und geschützt. Deshalb sollte sich jeder selbst die Formen und die damit verbundenen Leistungen sehr genau ansehen und sich in einer der Beratungsstellen informieren. Auch die Heimaufsicht ist ein wichtiger Ansprechpartner.

Der wichtigste Unterschied besteht in der Verbindlichkeit der Betreuungs- oder Serviceleistungen:

Variante 1 - die Betreuungspauschale ist verbindlich

Das gilt in der Regel für die herkömmliche Form des "Betreuten Wohnens".

Variante 2 - Die Betreuungspauschale wird nur bei Bedarf gezahlt.

Zunehmend gibt es neue Serviceangebote, bei denen der Mieter nicht verpflichtet ist, einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Dieser ist jedoch möglich, sobald ein spezieller Betreuungsbedarf entstanden ist

 

www.wohnen-im-alter-in-brandenburg.de

ist ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.