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Betreutes Wohnen

Bild zum Thema Service-Wohnen

Betreutes Wohnen in Kolkwitz

Beim „Betreuten Wohnen“ gehören die Betreuungs- oder Service-Leistungen zur Wohnung dazu. Das heißt, man mietet eine Wohnung inklusive grundlegender Betreuungsleistungen und zahlt dafür eine Betreuungspauschale. In dieser Wohnform hat jeder seine abgeschlossene Wohnung, die Voraussetzungen zur Führung eines eigenen Haushaltes bietet. In der Regel schließt man einen Mietvertrag mit dem Vermieter ab sowie einen Betreuungsvertrag mit dem Betreuungsträger vor Ort.

Wachsendes Angebot in Brandenburg
In den letzen 20 Jahren sind in Brandenburg viele solcher Wohnanlagen entstanden, teilweise neu gebaut, teilweise auch im Ergebnis umfassender Sanierungen.  Man kann die Wohnungen manchmal als Eigentum erwerben, die meisten sind jedoch Mietwohnungen. In der Regel sind sie seniorengerecht gestaltet (schwellenfrei, geeignete Ausstattung, Fahrstuhl.).  Viele Wohnanlagen in Brandenburg sind unmittelbar neben bzw. in Pflegeheimen entstanden, so dass eine enge Verbindung besteht und man bei größerem Pflegebedarf auch in das Heim umziehen kann, aber im gleichen Umfeld wohnt. Man ist dann bereits vertraut und der Wechsel ist wesentlich einfacher. So kann die Versorgung bis zum Ende gewährleistet werden.  Da viele Heime im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaus entstanden sind, sind die Preise für diese Wohnungen meist günstig. Für den Mieter ist dafür ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, den man bei entsprechenden Einkommensgrenzen bei den Ansprechpartnern in den Kommunen erhält.

Wohnanlagen mit Servicebüro
Darüber hinaus gibt es Seniorenwohnanlagen, die mit einem Servicebüro oder einem Betreuungsstützpunkt verbunden sind. Bei manchen ist hauseigenes Personal vor Ort, das z.B. den 24-h-Service bzw. eine Nachtbereitschaft sichert. Auch aufwändig gestaltete Wohnanlagen mit hotelähnlichem Charakter in schöner landschaftlicher Umgebung bieten Service-Wohnen für den gehobenen Bedarf an, mit Restaurants, Schwimmbädern und vielen kulturellen Möglichkeiten, ebenso wie Seniorenresidenzen und Wohnstifte.

Die Betreuungs- und Service-Pauschale
Für die monatliche Betreuungs- und Servicepauschale, die bei dieser Variante jeder zahlen muss, werden  Grundleistungen zugesichert, die man wahrnehmen kann, wenn man es möchte. Diese sind im Einzelnen sehr unterschiedlich und die Preise weisen eine große Breite aus (von ca. 15 bis 600 €). Dazu können z.B. gehören: eine ständige Kontaktperson, Anbindung an das Hausnotrufsystem, Hausmeisterdienste, individuelle Beratung und Vermittlung von weiteren Dienstleistungen, Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Teilnahme an Veranstaltungen usw..

Wahlleistungen
Neben den zugesicherten Leistungen besteht die Möglichkeit, weitere Wahlleistungen zu kaufen. z.B. Mittagstisch, Einkaufdienste, Haushaltshilfe, Wäscheservice, Begleitdienste und natürlich auch Pflegeleistungen in allen Pflegestufen.
Bei dieser Form ist jedoch immer eingeschlossen, dass der Betreuungsvertrag über Grundleistungen abgeschlossen werden muss, auch dann, wenn diese Leistungen noch gar nicht benötigt werden. Da das ein erheblicher Kostenfaktor sein kann, sollte man hier genau prüfen. Um die Qualität der vielfältige Angebote dieser Wohnform zu sichern, wurde im Jahr 2006 eine DIN-Norm für das Betreute Wohnen eingeführt. 

DIN-Norm für "Betreutes Wohnen" 

 

www.wohnen-im-alter-in-brandenburg.de

ist ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.