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Eignung der Wohnung

Auch die Eignung der Wohnung hängt von den eigenen Vorstellungen und Bedingungen ab. Ist sie zu groß oder zu klein für meine Bedürfnisse und meine finanziellen Möglichkeiten? Ist die Anzahl der Zimmer ausreichend? Viele alleinstehende Ältere möchten keine Einraumwohnung mehr haben, wie es früher häufig war, sondern sie wünschen sich zwei Räume. Gefällt mir der Schnitt der Wohnung­? Brauche ich einen Balkon? All das ist wichtig und bestimmt unser Wohlgefühl.

Selbständigkeit ­ermöglichen
Die wichtigste Bedingung für das Verbleiben in der eigenen Wohnung ist, dass sie auch bei zunehmenden Einschränkungen ein selbständiges Leben ermöglicht. So kann es bei gesundheitlichen Problemen sein, dass die Beseitigung von Hindernissen und Gefahrenquellen in der Wohnung ausreicht, um eigenständiges Bewegen wieder zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Die meisten Wohnungen lassen sich den neuen Bedürfnissen anpassen, ob mit Haltegriffen, dem richtigen Bodenbelag oder durch Umbau der Dusche. Man spricht dann von einer angepassten Wohnung. In einigen Fällen, z.B. bei schwerer Pflegebedürftigkeit oder wenn man auch in der Wohnung auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann eine barrierefreie Wohnung erforderlich werden. Sind die erforderlichen Umgestaltungsmaßnahmen unverhältnismäßig groß, dann wird ein Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung erforderlich, um nicht ständig auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

Die Seniorengerechte „Lebenslang-Wohnung“
Als „Seniorengerechte Wohnungen“ bezeichnet man die barrierefreien Wohnungen nach der DIN-Norm 18025, Teil 2. Sie sind für Menschen mit Behinderungen und oft auch für Rollstuhlbenutzer mit Standardrollstuhl geeignet. Man spricht von einer sogenannten Lebenslangwohnung, die zur Wohnform der Zukunft werden sollte. Diese Wohnform lässt sich gut an spezifische Behinderungen sowie an die Anforderungen Sehschwacher und Hörgeschädigter anpassen. Wichtige Grundlage dafür ist die barrierefreie Zugänglichkeit der Wohnung.
„Seniorenfreundliche Wohnungen“ werden von Vermietern angeboten. Sie erfüllen nicht alle Forderungen der DIN-Norm 18025, Teil 2, aber fast alle Senioren können in diesen Wohnungen, auch mit gesundheitlichen Einschränkungen, gut leben.

Beratung ­einholen
Durch Beratungsstellen und Experten kann man zu all diesen Fragen fachkundige Unterstützung bei der Realisierung der erforderlichen Umgestaltungsmaßnahmen erhalten. Die Beratung zur ­Wohnraumanpassung bietet Informationen, Beratung und Begleitung bei der Umgestaltung der Wohnung nach den individuellen Bedürfnissen.
Auch vor dem Umzug in eine neue Wohnung sollte man genauere Informationen einholen. Beratungsstellen in der Kommune können dabei Hilfe und Anregung geben. Checklisten erleichtern die Entscheidung.
Weiterführende Informationen und Anregungen zu einschlägigen Normen, gesetzlichen Bestimmungen, über Initiativen und Veröffentlichungen zum Neu- und Umbau von barrierefreien Wohnungen und Wohnungen für Senioren, zu barrierefreien Produkten (Hilfsmittel und Alltagshilfen), zu Fördermitteln und Finanzierungsmöglichkeiten findet man u. a. auf der Webseite für barrierefreies Bauen und Wohnen.

 

www.wohnen-im-alter-in-brandenburg.de

ist ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.