Am 29.01.2019 haben die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin auf Empfehlung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz den überarbeiteten Entwurf des Landesplanung gebilligt, der jetzt den jeweils zuständigen Parlamentsausschüssen zugeht.
Ministerin Kathrin Schneider sagte dazu: „Mit dem neuen Landesentwicklungsplan wollen wir Wachstum und Entwicklung ins gesamte Land tragen. Von dem Plan profitieren alle Kommunen im Land Brandenburg. Nicht nur in den zentralen Orten und den Städten der zweiten Reihe, sondern in allen Gemeinden schaffen wir mehr Spielräume für die Entwicklung. Der Landesentwicklungsplan sorgt dabei aber auch für ein gutes Nebeneinander von Siedlung, Gewerbe und Grünflächen. So wird Landesplanung, Mobilität und Stadtentwicklung zum Nutzen für die Menschen in der Region gut miteinander verbunden."
Um Wachstum in alle Gebiete der Hauptstadtregion zu tragen und die Daseinsvorsorge insbesondere auch im ländlichen Raum der Lausitz, der Prignitz oder der Uckermark zu sichern, sind folgende Punkte vorgesehen:
• Verdoppelte Eigenentwicklung der Gemeinden
• Neue Wachstumsreserve für Wohnungsbau
(2 Hektar/1000 Einwohner) und zusätzlicher Einzelhandel
• Ergänzung des Netzes der brandenburgischen Mittelzentren um die Städte Angermünde, Luckau,
Blankenfelde-Mahlow und Hoppegarten (in Funktionsteilung mit Neuenhagen bei Berlin)
• Keine Begrenzung der gewerblichen Entwicklung
• Innenentwicklung vor Außenentwicklung, um die Zentren der Städte und Dörfer zu stärken.
Vorgesehen ist, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften Ortsteile in ihrem Einzugsgebiet zu sogenannten grundfunktionalen Schwerpunkten ausweisen. Damit sind leistungsfähige Ortsteile gemeint, die innerhalb von Gemeinden schon heute Einrichtungen der Daseinsvorsorge bündeln und zusätzliche Angebote für großflächigen Einzelhandel entwickeln oder Wachstumsreserven für Wohnen anbieten sollen.
Wohnraum soll in Berlin und Brandenburg insbesondere dort entstehen, wo eine gute Verkehrsanbindung, wirtschaftliche Dynamik und eine entsprechende Bevölkerungskonzentration gegeben sind. Dabei wird allen Gemeinden und Ortsteilen die Möglichkeit der Eigenentwicklung garantiert.
Da das Planwerk komplex und nicht leicht verständlich ist, stehen im Internet Filme und Texte für alle Interessierten zur Information bereit. Das Material gibt es auch als Druckversion und auf einem USB-Stick. Informationen gibt es im Netz unter: http://gl.berlin-brandenburg.de/
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens soll der Plan im Sommer 2019 fertiggestellt und in beiden Ländern in Kraft gesetzt werden.
(Quelle Presseinformation des MIL)