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Sozialen Zusammenhalt fördern ist ein Ziel der Städtebauförderung 2021!

Mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 fand eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung statt. Sie konzentriert sich nun auf drei, statt bislang auf sechs Programme. Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden dabei an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst, ohne die bisherigen Förderinhalte zu begrenzen.
Die Städtebauförderung konzentriert sich nun auf die folgenden drei Programme, für die Fördermittel beantragt werden können:
• Lebendige Zentren
• Sozialer Zusammenhalt
• Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE).

Interessant für die Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen Älterer ist besonders das Ziel „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“. Hier geht es u.a. um die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Die Stärkung des Zusammenhalts der Nachbarschaft ist ein wichtiges Element gegen Einsamkeit im Alter. Je mehr hier Aktivitäten gebündelt werden, sich Partner zusammenfinden und die Älteren einbeziehen, um so wirksamer ist das für die Zukunft des Miteinander der Generationen in unserer alternden Gesellschaft.
Anträge zur Förderung für das Programmjahr 2021, die auf der Grundlage der dann gültigen Richtlinie umgesetzt werden müssen, können ab sofort bei der zuständigen Antrags- und Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, Abteilung 3 - Städtebau und Bautechnik - eingereicht werden. Die Antragstellung muss spätestens bis zum 30.10.2020 erfolgen.

Eintrag vom 29.09.2020 unter »Aktuelles und Interessantes«
 
 
Ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.