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Barrierefreier Umbau von Wohnraum weiterhin gefördert

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat rückwirkend zum 1. Januar 2022 die Förderung für eine nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum um weitere zwei Jahre verlängert.
Das Land Brandenburg bietet bereits seit vielen Jahren ein Förderprogramm an, dass den nachträglichen behindertengerechten Umbau der bewohnten Mietwohnung oder des eigenen Wohnhauses bezuschusst, im Höchstfall mit 26.000 Euro. Die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) wurde im letzten Jahr evaluiert und nun, mit einer Geltungsdauer von weiteren zwei Jahren, im Amtsblatt Brandenburg Nr. 9 veröffentlicht.
Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Wohnsituation, insbesondere der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten, in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum im Bestand für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen. Zu dem berechtigten Personenkreis zählen Haushalte mit Personen, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung erfordert.
So können z.B. folgende Anpassungen gefördert werden: die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Türschwellen, der Einbau automatischer Türöffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren, die bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung, die Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes sowie Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden. Außerdem können der Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-bzw. Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen gefördert werden.
Jeder Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 EUR für bauliche Vorhaben und 14.000 EUR für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg ist Ansprechpartner für alle Fragen zur Förderung und berät Interessierte.
Quelle: Presse-Information MIL 06.03.2022
Eintrag vom 08.03.2022 unter »Aktuelles und Interessantes«
 
 
Ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.