Am 28.09.2022 fand in Potsdam eine Fachtagung zum barrierefreien Bauen statt, die vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg organisiert wurde.
Infrastrukturstaatssekretär Rainer Genilke stellte zum Auftakt dar, dass Barrierefreiheit ein Qualitätskriterium ist, das allen Nutzenden zu Gute kommt. Dazu gehören nicht nur Menschen mit Behinderungen und die immer älter werdende Bevölkerung mit entsprechend veränderten Bedürfnissen, sondern auch Familien mit Kindern. Er hob hervor, dass es entscheidend ist, die Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken, sowohl beim Neu- und Umbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen als auch beim öffentlichen Personenverkehr.
Die Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster machte deutlich, dass es schon jetzt mehr als 40 % der Bevölkerung sind, für die Barrierefreiheit Lebensqualität bedeutet. Sie forderte, dass Betroffene als Experten in eigener Sache immer einbezogen werden und dass es einen Ansprechpartner für das barrierefreie Bauen im Land geben sollte. Sie stellte auch die Frage, warum Barrierefreiheit nicht grundsätzlich ein Kriterium der Bauförderprogramme ist.
Im Laufe der Fachtagung wurde das Thema Barrierefreiheit in den Bereichen Wohnungsbau, Denkmalschutz und Stadtentwicklung von Experten beleuchtet und diskutiert.
Rüdiger Karl, Architekt und Sachverständiger für Barrierefreies Bauen, stellte nochmal dar, was konkret Barrierefreiheit in Wohnungen und Einfamilienhäusern bedeutet und wie gering zurzeit die Anzahl der vollständig barrierefreien Wohnangebote ist. Zum Thema Neubau zeigte er an überzeugenden Beispielen von der Baugemeinschaft Humboldthain Berlin und der Pro Potsdam im Bornstedter Feld auf, was es heißt, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken und neue Ansätze zu finden.
Auch auf das barrierefreie Umbauen im Bestand, in dem der größte Teil der älteren Menschen wohnt, ging er ein und zeigte anhand vieler Fotos gelungener Beispiele anschaulich, welche Lösungen hier für die vielen konkreten Fragestellungen umgesetzt wurden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt mit seinen Förderprogrammen der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung die Umsetzung der Barrierefreiheit. Nicht nur im Sonderförderprogramm zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (Wohnraumanpassung) steht Barrierefreiheit im Mittelpunkt. Auch im Mietwohnungsbau werden die Fördernehmer angehalten, Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Damit es nicht zu unnötigen Mehrkosten kommt, müssen die Anforderungen an Barrierefreiheit im gesamten Bauprozess von der Vorplanung bis zur Umsetzung mitgedacht werden. Dabei gilt es nicht nur, Rollstuhlnutzerinnen und -nutzern im Blick zu haben. Es müssen möglichst alle Formen von Einschränkungen berücksichtigt werden.
Quelle: Presseinformation des MIL
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