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Verändertes Wohngeldgesetz ab 2023 geplant

Am 28.09.2022 hat das Bundeskabinett das Wohngeld Plus und den zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen.
Das „Wohngeld Plus“, das Ergebnis der größten Wohngeldreform seit Bestehens dieser Förderung ist, soll ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden können. Ziel ist es, damit rund 4,5 Millionen Menschen in zwei Millionen Haushalten dauerhaft und verlässlich zu unterstützen. Darunter viele Alleinerziehende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Dabei ist es gleich, ob man im Eigenheim oder zur Miete wohnt.

Das Plus, das sind durchschnittlich 190 Euro mehr im Monat, also rund 370 Euro für jeden. Das Plus sind ein dauerhafter Heizkostenzuschlag und ein Zuschlag auf klimaangepasste Sanierungen bei Höchstmieten.
Neben den derzeit rund 600.000 Haushalten, die schon Wohngeld beziehen, sollen mit der neuen Einkommensgrenze mehr als 1 Million Haushalte mehr Wohngeld erhalten.
Mit dieser historischen Reform soll das Wohngeld aus seinem Nischen-Dasein geholt werden und zu einer wirksamen Unterstützung für die Menschen werden, die bei allen Mehrbelastungen das Wohnen kaum noch bezahlen können.

Zusätzlich zum Wohngeld Plus hat das Bundeskabinett auch den zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr beschlossen.

Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesbauministeriums vom 28.09.2022
Weitere Informationen finden Sie hier:
Zur Wohngeldreform; Zum Heikostenzuschuss

Eintrag vom 30.09.2022 unter »Aktuelles und Interessantes«
 
 
Ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.