Am 13.07.2023 informierte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), dass ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Bestandsimmobilien über das KfW-Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" beantragt werden können. Das Ministerium hat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch für das Jahr 2023 wieder 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Bundesbauministerin Klara Geywitz begründete diese Förderung:
"Wie komme ich alleine aus der Badewanne? Wie überwinde ich mit meinem Rollator eine Schwelle innerhalb der Wohnung oder wie komme ich abends die Treppe zum Schlafzimmer hoch? Das sind Fragen, die sich ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen irgendwann stellen.“ Die Förderung ermöglicht, dass man durch Umbau z.B. des Badezimmers bzw. Verringerung von Hindernissen trotz körperlicher Einschränkungen möglichst lange in seinem gewohnten Umfeld wohnen bleiben kann.
„Im eigenen Zuhause bleiben zu können, ist für viele Menschen ein Herzenswunsch. Aber es ist nicht nur für die Betroffenen eine Erleichterung, es spart auch enorm viel Geld und entlastet die knappen Pflegeplatzkapazitäten. Jeder Euro im Programm "Altersgerecht Umbauen" ist also mehrfach gut investiertes Geld.“ so betonte Clara Geywitz und freute sich, verkünden zu können, „dass es uns in Zeiten eines Sparhaushalts gelungen ist, dieses so wichtige Förderprogramm im kommenden Jahr im Etatansatz der Bundesregierung auf 150 Millionen Euro zu verdoppeln."
Das BMWSB und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Seit 2009 wurden ca. 360.000 Wohneinheiten mithilfe der Förderung umgebaut. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter müssen ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.