Am 1. Januar 2024 setzte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Diese soll zu deutlichen Verbesserungen für Investoren und Mieterhaushalten führen. Ziel ist es, neue Mietwohnungen für bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen.
Zu diesem Zweck fördert das Land dessen Neubau bzw. die Wiederherstellung ab sofort mit 500 € Zuschuss und bis zu 3.000 € zinsfreiem Darlehen je Quadratmeter Wohnfläche. Besonders lukrativ ist das Angebot, Förderkonditionen und Zweckbindung für den Zeitraum von 35 Jahren zu wählen. Dafür wird der Zuschuss noch einmal um weitere 200 € je Quadratmeter erhöht.
Darüber hinaus können Maßnahmen zur modellhaften Erprobung von zeitgemäßen Wohnformen, beispielsweise für Studierende oder für Wohngemeinschaften für ein selbstbestimmtes betreutes Wohnen, gefördert werden.
Die geförderten Wohnungen unterliegen der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen werden mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie vereinbart.Die Einführung höherer Einkommensgrenzen kommt vielen Mieterhaushalten zugute. Künftig haben noch mehr Mieterhaushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und erhalten damit Zugang zu mietpreisgebundenem Wohnraum.
Den vollen Wortlaut der Richtlinie finden Sie auf der Seite der ILB hier.