Seit 20.02.2024 können wieder Anträge gestellt werden für die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen (AU) sowie Genossenschaftliches Wohnen .
Wie Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bei ihrer Ankündigung der Wiederaufnahme der Programme betonte, soll damit auch die Konjunkturentwicklung unterstützt werden. "Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an."
Seit 20.02.2024 können wieder Anträge gestellt werden für die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen .
Wie Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bei ihrer Ankündigung der Wiederaufnahme der Programme betonte, soll damit auch die Konjunkturentwicklung unterstützt werden. „Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an.“
Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen wird der barrierefreie Umbau von Wohnungen gefördert, damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Im vergangenen Jahr wurden damit rund 31.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser umgebaut. In diesem Jahr stehen hierfür 150 Millionen Euro bereit, eine Verdoppelung der Summe aus dem letzten Jahr. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet.
Quelle: Pressemitteillung des BMWSB vom 19.02.2024
Das Förderprogramm finden Sie auf der Seite der KFW hier.