Studie des KDA zu neuen Wohnformen
Als ein gefördertes Modellprojekt mit Unterstützung des GKV-Spitzenverbands wurde das Konzept „Stambulant“ von der BeneVit Gruppe in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen, unter der Federführung der AOK Baden-Württemberg und dem Sozialministerium Baden-Württemberg konzeptionell entwickelt.Im Juni 2016 ging das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl als Pilotprojekt an den Start.
Das Modell gibt pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, in dafür ausgestatteten Wohnungen eine Mischform aus ambulanter und stationärer Pflege zu wählen. Es baut auf dem Hausgemeinschaftskonzept des KDA auf und ermöglicht Bewohnern und Angehörigen die Kombination unterschiedlicher Leistungen bei hoher Versorgungssicherheit und gleichzeitiger Wahlfreiheit.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will das stambulante Konzept gesetzlich in der geplanten Pflegereform verankern. „Das ist eine Versorgungsform, die in Deutschland bisher fehlt“, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Wenn der rechtliche Rahmen dafür geschaffen sei, könnte zum Beispiel die eine oder andere Seniorenresidenz solche Angebote mit Pflegediensten zusammen aufbauen, so der Minister.“
In den vergangenen Jahren hat sich zwischen Heim und Häuslichkeit ein breites Spektrum an „neuen“ Wohn- und Versorgungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige entwickelt. Der Ausbau dieser hybriden Wohnmodelle wurde durch die Pflege- und Heimgesetzgebung maßgeblich gefördert und deren Umsetzung in dem Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45f SGB XI gezielt untersucht. Das Programm wurde von 2015 bis 2018 durch das KDA und die Prognos AG evaluiert. Seitdem haben sich im Pflege- und Wohnsektor vielfältige neue Entwicklungen ergeben, die auch Einfluss auf die Umsetzung und Verbreitung solcher „neuen“ Wohnformen haben. Gesicherte Erkenntnisse, wie sich die aktuellen Entwicklungen in diesem Marktsegment darstellen, gibt es bislang jedoch weder national noch international. Das KDA untersucht im Rahmen dieser Nachfolgestudie daher die
• aktuellen Strukturen und Entwicklungen,
• die Impulswirkungen der Modellprojekte
• sowie förderliche und hinderliche Faktoren
bezüglich der am damaligen Förderprogramm nach § 45f SGB XI beteiligten Modellprojekte.
Die gesamte Presse-Mitteilung vom 15.04.2024 finden Sie hier auf der Seite des Kuratoriums Deutscher Altershilfe.