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Planungsförderungsrichtlinie angepasst

„Eine wichtige Voraussetzung für mehr Wohnungen ist die Schaffung von Bauland", sagt der Brandenburger Bauminister Rainer Genilke. Eine Anpassung der Planungsförderungsrichtlinie soll künftig mehr Möglichkeiten schaffen, insbesondere für die Förderung von Wohn-Bebauungsplänen. Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, schneller Planungsrecht für Wohnbebauung zu schaffen, wodurch die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum unterstützt wird. Beispielsweise erfolgt im Förderschwerpunkt „Bebauungsplan“ eine Verdreifachung der möglichen Fördersumme im Vergleich zur bisherigen Richtlinie.
Im Übrigen wird ein neuer inhaltlicher Schwerpunkt zur Förderung der Daseinsvorsorge eingeführt. Zukünftig kann auch die Ausweisung von Flächen für kulturelle, soziale und gesundheitliche Nutzungen gefördert werden. Die Planungsförderungsrichtlinie reagiert hiermit auf durch die Gemeinden geäußerte Bedarfe und kann zu einer starken Entlastung in diesem Bereich beitragen.

Quelle: Presseinformation des MIL vom 20.06.2024
Eintrag vom 21.06.2024 unter »Aktuelles und Interessantes«
 
 
Ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.