Bundesrechnungshof folgt der Stellungnahme der BAGSO und anderer Verbände
Alternative Wohnformen können Einsamkeit vorbeugen und dazu beitragen, dass ältere Menschen lange selbständig zu Hause wohnen können. Der Bundesrechnungshof empfiehlt dem Gesetzgeber nun, klare gesetzliche Regelungen für solche Wohnformen zu schaffen. Für das Modell „Wohnen für Hilfe“ rät der Bundesrechnungshof, die geleistete Hilfe von der Einkommenssteuer zu befreien. Er folgt damit der Empfehlung, die die BAGSO, die Bundesarbeitsgemeinschaft „Wohnen für Hilfe Deutschland“ und die Stadt Düsseldorf abgegeben haben. Bei „Wohnen für Hilfe“ stellen meist ältere Menschen Studierenden Wohnraum günstig zur Verfügung und erhalten dafür stundenweise Unterstützung im Alltag.