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Zu den Organisationsformen

Die drei Organisationsformen stehen in enger Beziehung zu den Zielen und Inhalten, die die Akteure mit ihrem Projekt umsetzten wollen.

Projekte in der Organisationsform der GbR
Als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ schließen sich in der Regel Personen zusammen, die mit diesem Zusammenschluss keinerlei Außenorientierung verbinden, sondern nur interne Verpflichtungen bei der Verwaltung eines gemeinsamen Besitzes festlegen wollen. Es werden interne Verwaltungsaufgaben geregelt. Damit könnte diese Organisationsform für die „sozialen“ Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens geeignet sein, wenn die Mitglieder eines solchen Projektes ihre privaten Mittel zu dessen Realisierung einbringen und erwarten, dass diese innerhalb des Projektes angemessen verwaltet werden. Die Form der GbR wird häufig bei gemeinsamem Immobilienbesitz auch dann gewählt, wenn die Besitzer die Immobilie zwar selber bewohnen oder gewerblich nutzen, darüber hinaus aber keine Ansprüche in Richtung eines „gemeinschaftlichen Wohnens“ entwickeln wollen. In diesen Fällen kann die GbR steuerrechtliche Vorteile bieten, wenn z.B. einzelne Parteien zwar Mitglieder der Gesellschaft sind, also Vermögen eingebracht haben, aber dennoch nicht als Wohnungseigentümer sondern als Mieter der Gesellschaft auftauchen.

Projekte in der Organisationsform der Genossenschaft
Die Form der Genossenschaft wird in der Regel von Projektgruppen gewählt, deren primäres Interesse die Finanzierung einer angemessenen Wohnung ist. Es ist daher die Form, die in deutlicher Affinität zu den ökonomischen Projekten steht. Das Genossenschaftsrecht erlaubt es den Mitgliedern in der Regel, mit geringem Kapital Wohnungen zu angemessenen Belastungen zu finanzieren, ohne allzu hohe Zins- und Tilgungsbelastungen erfüllen zu müssen, da Genossenschaften den Banken durch die größere Mitgliederzahl größere Sicherheiten bieten und daher günstige Finanzierungsbedingungen gewährt werden. Andererseits handelt es sich beim Genossenschaftsrecht um ein ausgesprochen kompliziertes Rechtssystem, das hier nicht im Detail dargestellt werden kann. Im Umfeld des „Forums für gemeinschaftliches Wohnen“ sind Juristen und Finanzberater tätig, die solide und professionelle Beratung leisten können.

Projekte in der Organisationsform des Vereins / gemeinnützigen Vereins
Ein Projekt des „gemeinschaftlichen Wohnens“ kann immer dann die Rechtsform des – gemeinnützigen – Vereins wählen, wenn ein Vereinszweck vorliegt oder plausibel gemacht werden kann, der über die unmittelbaren Interessen der Mitglieder hinausgeht, wenn also ein Beitrag zum Allgemeinwohl geleistet wird.

Bei den ökologischen Projekten ist diese Bedingung offensichtlich erfüllt, so dass für diese die Rechtsform des gemeinnützigen Vereins nahe liegt. Für andere Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens ist diese Gemeinnützigkeit immer umstritten. Sie wird nur dann anerkannt, wenn die Kooperation der Mitglieder untereinander nicht nur der Verbesserung der Lebensqualität der Mitglieder im Projekt, sondern auch dem Allgemeinwohl z.B. im Sinne der oben erwähnten Entlastung sozialer Einrichtungen dient. Besonders Mehr-Generationen-Wohnprojekte, in denen offensichtlich Betreuung von Kindern durch nicht-verwandte Erwachsenen oder Betreuung von Älteren durch nicht-verwandte Jüngere erfolgt, haben gewisse Chancen, als gemeinnützige Vereine anerkannt zu werden. Auch bei diesen ist das aber immer umstritten und abhängig vom jeweiligen Projekt und der örtlichen Rechtsauslegung.

Einer der Vorteile der Vereinsform ist das Recht, Spenden ohne Versteuerung entgegennehmen zu können. Da in der Regel Wohnprojekte der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung, also die „sozialen“ Projekte, keine Spenden angeboten bekommen, verspricht die Organisationsform als Verein kaum größere Vorteile, so dass in der Regel auch die Form der GbR genügen könnte. Manche Wohnprojekte gründen aber dennoch unabhängig von ihrem Wohnprojekt einen Verein, dessen Vereinszweck die Propagierung des gemeinschaftlichen Wohnens und die Vernetzung von Projekten und Beratern ist. Derartige Projekte, die dann keine Wohnprojekte sind, können sich ohne weiteres als Verein gründen und entsprechend politisch aktiv werden, eventuell auch mit Hilfe von Spenden. Derartige Vereine arbeiten dann als Interessenvertretungen, wie es z.B. auch das „Forum gemeinschaftliches Wohnen“ tut, das als gemeinnütziger Verein organisiert ist.

 

www.wohnen-im-alter-in-brandenburg.de

ist ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.