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Einkommenssteuergesetz

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Hilfe im Haushalt

Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Der Minijobber übernimmt die haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen.

Entsprechend § 35a Einkommensteuergesetz können die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerschuldmindernd geltend gemacht werden.
Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße Anmeldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale, die bei der Knappschaft Bahn See angesiedelt ist.

Die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale erfolgt mit dem Haushaltsscheckverfahren. Bedingungen dafür sind: 
Es muss ein geringfügiges, versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt vorliegen.
Es muss sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln.
Der Arbeitgeber muss der Minijob-Zentrale eine Ermächtigung zum Einzug der Pauschalbeiträge für die Sozialversicherung, der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie eventuell zu zahlenden einheitlichen Pauschalsteuer erteilen.

 

www.wohnen-im-alter-in-brandenburg.de

ist ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.