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Neue Service-Wohnangebote

Es gibt zunehmend Formen des Service-Wohnens, bei denen es die Möglichkeit gibt, einen Service- oder Betreuungsvertrag abzuschließen, es ist aber nicht Pflicht.  Das betrifft sowohl Wohnanlagen oder Häuser als auch einzelne Wohnungen im Bestand, die von den Wohnungsgesellschaften so angeboten werden.  Wenn man in eine solche Wohnung zieht, wird ein normaler Mietvertrag abgeschlossen. Den Service-Vertrag, der meist nach einem Baukastensystem strukturiert ist, kann man bei Bedarf abschließen. Das gibt die Sicherheit, dass man auch bei zunehmender Hilfebedürftigkeit Service und Pflege vor Ort in Anspruch nehmen kann. Solange diese aber nicht benötigt werden, muss man dafür auch nicht zahlen.

 
 
Ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.