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Der Zugang zur Wohnung

Bild zum Thema Die angepasste Wohnung

Rampe zum Hauseingang

Stufen überwinden

Häufig müssen Stufen bis zum Hauseingang und im Treppenhaus bis zu der Wohnung überwunden werden. Entsprechend der individuellen Anforderungen /gesundheitlichen Beeinträchtigungen können folgende Maßnahmen ein Verbleiben in der Wohnung ermöglichen: Beidseitige Handläufe am Hauseingang und ein zweiter Handlauf im Treppenhaus helfen, bei Gehbehinderungen sicher in die Wohnung zu gelangen. Wird z. B. ein Rollator beim Gehen außerhalb der Wohnung benötigt, können Rampen bis zum Hauseingang ein Treppensteigen vermeiden. Ist man auf einen Rollstuhl angewiesen, sind Rampen oder Plattformaufzüge zur Überwindung des Höhenunterschiedes vom Gehweg bis zum Hauseingang erforderlich.

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Anbau eines Aufzuges in Lübbenau

Neue Aufzüge entstehenl
Rollstuhlbenutzer benötigen auch zu ihrer Wohnung einen barrierefreien Zugang. Der kann nur durch den Ein- bzw. Anbau eines Aufzuges realisiert werden. Ist das aus technischen oder Kostengründen nicht möglich, muss ein Umzug in eine andere rollstuhlgerechte Wohnung geplant werden.
Die finanzielle Unterstützung des Landes für den nachträglichen Einbau beziehungsweise den Anbau von Aufzügen im vorhandenen Mietwohnungsbestand in Brandenburg ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Wohnmöglichkeiten der Älteren und der jungen Familien. In vielen Wohngebieten sind in den vergangenen Jahren Aufzüge an einzelnen Häusern bzw. Blöcken entstanden. Es lohnt sich, die Bauvorhaben im Wohngebiet, in der Stadt zu prüfen, wenn man auf einen solchen barrierefreien Zugang angewiesen ist oder sich sein Leben erleichtern möchte.

 

www.wohnen-im-alter-in-brandenburg.de

ist ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.