Auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Normung findet sich folgender Hinweis:
DIN-Normen sind jedoch keine Lehrbücher. Deshalb muss jemand, der sie anwendet, soviel Sachverstand haben, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann.
Die Anwendung von DIN-Normen steht jedermann frei. Sie werden verbindlich durch Bezugnahme, entweder durch Einbindung in die Baugesetze und/oder -verordnungen der Bundesländer oder in einen Vertrag zwischen privaten Parteien.
DIN 18025-1 und 18025-2
Die DIN 18025-1 regelt die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer und die DIN 18025-2 die Planungsgrundlagen für barrierefreie Wohnungen.
Informationen zu DIN 18025
DIN 18040
Die DIN 18040 beinhaltet die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen.Teil 1 bezieht sich auf die Planungsgrundlagen für öffentlich zugängliche Gebäude und Teil 2 auf Wohnungen. In den Teil 2 werden die DIN 18025-1 und 18025-2 aufgehen.
Informationen zu DIN 18040
DIN 32975
Die DIN 32975 beinhaltet die "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" und ist seit Ende 2009 in Kraft.
Inhalt der Norm