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Wissenswertes » Gesetze » Einkommenssteuergesetz

Einkommenssteuergesetz

Bild zum Thema Gesetze

Hilfe im Haushalt

Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Der Minijobber übernimmt die haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen.

Entsprechend § 35a Einkommensteuergesetz können die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerschuldmindernd geltend gemacht werden.
Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße Anmeldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale, die bei der Knappschaft Bahn See angesiedelt ist.

Die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale erfolgt mit dem Haushaltsscheckverfahren. Bedingungen dafür sind: 
Es muss ein geringfügiges, versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt vorliegen.
Es muss sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln.
Der Arbeitgeber muss der Minijob-Zentrale eine Ermächtigung zum Einzug der Pauschalbeiträge für die Sozialversicherung, der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie eventuell zu zahlenden einheitlichen Pauschalsteuer erteilen.

 
 
Ein Projekt des Fördervereins Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.