Richtlinie zur Förderung generationsgerechter Anpassung von Mietwohngebäuden
Eine Fördermöglichkeit wird in der Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung (GenerationsgerechtModInstR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) vom 4. Mai 2009 dargestellt. Das Land gewährt Darlehen für die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur generationsgerechten Anpassung von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten. Das richtet sich vor allem an die Zielgruppe der Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und Senioren ab 55 Jahren. Es kann auch zur Umsetzung von neuen Konzepten für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter oder andere innovative Formen des Zusammenlebens und der Selbsthilfe im Alter beitragen.
Plattformaufzug für Rollstuhlfahrer
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Mit diesem Förderprogramm soll die Verbesserung der Wohnsituation in Mietwohnungen und im selbst genutztem Wohneigentum speziell für behinderte Menschen unterstützt werden.