Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) und LEADER
Anliegen der Umsetzung der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Ein Bestandteil der umzusetzenden Maßnahmen ist auch die Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes in Natura 2000-Gebieten sowie in sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung im Sinne der Landesförderstrategie unterstützen.
Im Teil D der Richtlinie (Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ländlich geprägter Orte ... " können investive Maßnahmen an Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung unterstützt werden, dies betrifft auch die hier vorgestellten Wohnformen.